Etwa alle zwei Jahre stellt sich bei Verbrauchern die Frage, ob es sinnvoller ist, den bestehenden Handyvertrag zu verlängern oder doch zu kündigen. Für Kunden, die mit ihrem Vertrag unzufrieden sind, ist die logische Schlussfolgerung, das Vertragsverhältnis zu beenden und nach alternativen Anbietern zu suchen. Doch auch bei Zufriedenheit ist es nicht zwingend immer die beste Entscheidung, den Handyvertrag weiterlaufen zu lassen. Oft gibt es lukrative Mobilfunkangebote, die beispielsweise ein besseres Smartphone mitbringen oder günstigere Tarifkonditionen. Aber auch der Markt ändert sich von Jahr zu Jahr: mehr Datenvolumen, mehr Freiminuten oder ganzeFlatrates zum selben Preis. Wie sollen Verbraucher da das beste Vertragsangebot finden?
Was bei einer Vertragskündigung zu beachten ist
In der Regel haben Handyverträge mit einer zweijährigen Laufzeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt, der Vertrag muss drei Monate vor Ablauf der Frist in schriftlicher Form gekündigt werden, soll er sich nicht automatisch verlängern.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich meistens um 12 Monate. Im Prozedere ähneln sich da die meisten Anbieter, ob nun T-Mobile, Mobilcom-Debitel oder o2. Doch die Kündigung ist in der Regel sehr einfach, auch weil es im Internet zahlreiche Musterschreiben gibt. Ein Beispiel aus der Realität: Bei der Telefónica Deutschland Holding AG müssen Kunden, die ihren O2 Vertrag kündigen möchten, lediglich einen formlosen Antrag aufsetzen und darin eine fristgerechte Kündigung beantragen.
In den Antrag gehören zusätzlich und unbedingt die folgenden Angaben:
- Name,
- Adresse,
- E-Mail,
- Telefonnummer und
- die Kundennummer,
die auf dem Handyvertrag oder auch auf aktuellen Rechnungen zu finden ist. Des Weiteren sollte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und eine rechtsverbindliche Kündigung in der Hand zu haben.
Nach der Kündigung werden Kunden in der Regel von einem speziellen Marketingmitarbeiter des jeweiligen Mobilfunkanbieters telefonisch kontaktiert, um den Kunden mit besonderen, oft sogar individuell zugeschnittenen Mobilfunkangeboten doch noch vom Verbleib beim Anbieter zu überzeugen, beispielsweise durch Extra-Freiminuten. Für Mobilfunknutzer könnte die Situation gar nicht besser sein.
Den Handyvertrag neu verhandeln: Tipps und Tricks
Selbst bei Zufriedenheit lohnt es selten, den Handyvertrag einfach weiterlaufen zu lassen. Oft erlöschen Prämien bei einer automatischen Vertragsverlängerung, da diese oft speziell an Neukunden gerichtet waren. Meist artikuliert sich dies an Vergünstigungen, die nur in den ersten zwölf oder 24 Monaten des Vertrages Gültigkeit besitzen.
Daher ist es auf alle Fälle sinnvoll, aktiv zu werden und noch vor Ablauf der Kündigungsfrist den Anbieter zu kontaktieren, um den Handyvertrag neu zu verhandeln. Oft sind die Mobilfunkanbieter bemüht, den Kunden zu halten, und bieten ihm deswegen deutlich bessere Vertragskonditionen an. Wer sich als besonders hartnäckig zeigt, kann sogar richtig Glück haben, denn neuerdings werden auch neuere Smartphone-Modellemit extremen Rabatten eingesetzt, um zu gewährleisten, dass der Bestandskunde auch als solcher erhalten bleibt.
Sollte der Mobilfunkanbieter nicht auf die gewünschten Vertragsparameter eingehen wollen, sollte als letzte Konsequenz tatsächlich der Handyvertrag gekündigt werden. Selbst dann nämlich geben die Marketingabteilungen nicht auf und es werden noch wesentlich bessere Vertragskonditionen offeriert.
Zum Teil werden Kunden im Zeitraum zwischen Kündigung und Vertragsende wöchentlich mehrmals angerufen. Dies kann mitunter an die Substanz gehen, wer aber bis einige Tage vor Vertragsende ausharrt, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Vertragsangebot erhalten, das es offiziell nirgends nicht zu finden gibt.
Hierbei ist jedoch darauf zu achten, mündliche Angebote der Kundenberater schriftlich per E-Mail bestätigen zu lassen. Allerdings sollte auch nicht zu hoch gepokert werden, da kein Mobilfunkanbieter auf utopische Forderungen eingehen wird. Preisanpassungen, welche die bisherigen monatlichen Kosten um zehn bis teils gar 50 Prozent reduzieren, sind aber möglich mit klugem Verhandlungsgeschick und etwas Geduld. Fassen wir zusammen:
- Niemals auf das erstbeste Rückholangebot eingehen.
- Die besten Vertragsangebote werden erst wenige Tage vor Vertragsende ausgegeben.
- Selbst Tarifwünsche äußern.
- Nicht auf allzu utopischen Preisvorstellungen beharren, diese könnten die Verhandlung schnell beenden.
- Auf einen Kostennachlass zwischen zehn und 50 Prozent spekulieren.
Rufnummermitnahme bei neuem Handyvertrag: Kosten werden meist erstattet
Sollte sich mit dem alten Mobilfunkanbieter keine zufriedenstellende Vereinbarung finden lassen, ist der Abschluss eines neuen Handyvertrags unvermeidlich. Neben einem neuen Smartphone und einem neuen Vertrag bringt diese Änderung oft auch eine neue Handynummer mit.
Bei einer neuen Handynummer müssen aber nicht nur alle Kontakte über die Änderung der eigenen Nummer in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch die Bank, Versicherungen, Ämter und Co. wollen informiert werden – ein verwaltungstechnischer Aufwand sondergleichen.
Um dieser unnötigen Mühe zu entgehen, kann die alte Rufnummer bei einem Wechsel zu einem neuen Mobilfunkanbieter relativ einfach mitgenommen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, muss dem neuen Mobilfunkanbieter aber spätestens einen Monat nach Ablauf des alten Handyvertrages ein Antrag auf Rufnummermitnahme gestellt werden.
Dazu muss dem Antrag eine Kündigungsbestätigung des alten Anbieters beigelegt sein. Im besten Falle sollte noch die letzte Monatsrechnung in den Anhang des Antrages hinzugefügt werden. Die Rufnummermitnahme kostet durchschnittlich um die 30 Euro, die aber zumeist in Form eines Sonderguthabens vom neuen Mobilfunkanbieter erstattet werden. Soll heißen: Man zahlt letztlich nichts und kann seine alte und bekannte Nummer weiterhin nutzen.
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